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Instandhaltung

Die Instandhaltung von technischen Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmitteln soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wiederhergestellt wird. Die DIN-Norm DIN 31051 strukturiert die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen. Instandhaltung kann zur Vorbeugung von Systemausfällen betrieben werden. Weitere Ziele können sein:

  • Erhöhung und optimale Nutzung der Lebensdauer von Anlagen und Maschinen
  • Verbesserung der Betriebssicherheit
  • Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit
  • Optimierung von Betriebsabläufen
  • Reduzierung von Störungen
  • Vorausschauende Planung von Kosten

Instandhaltung ist besonders dort wichtig, wo das Versagen technischer Systeme Menschenleben unumkehrbar schädigt. In solchen Fällen ist die Überwachung von Instandhaltungsaufgaben meist eine hoheitliche Aufgabe, die in der Verantwortung des Staates liegt, wie beispielsweise beim Arbeitsschutz

Inspektion

Bei technischen Systemen ist die Inspektion ein Bestandteil der Instandhaltung. Gemäß DIN 31051 umfasst die Inspektion/Durchsicht Maßnahmen zur Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Mitteln eines Systems Technische Überprüfung. Bei einem Betriebsmittel (Produktion) dient die Inspektion der Unfallverhütung.

Wartung

Als Wartung werden gemäß DIN 31051 (Stand 2003) Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates der Betrachtungseinheit verstanden. Sie wird während der Nutzung eines Objekts angewandt. Die Wartung wird nach technischen Regeln oder einer Herstellervorschrift durchgeführt (zum Beispiel nach einer bestimmten Laufleistung oder Zeitdauer, dem Wartungsintervall). Damit wird im Rahmen der Kaufentscheidung bereits der Umfang der Wartung (und damit deren Betriebskosten) festgelegt.  Zu unterscheiden ist die Instandhaltung. Wartung ist – wie Instandsetzung und Inspektion – Bestandteil der Instandhaltung.  So kann eine möglichst lange Lebensdauer und ein geringer Verschleiß der gewarteten Objekte gewährleistet werden. Fachgerechte Wartung ist oft auch Voraussetzung zur Gewährung der Gewährleistung.

Reparatur

Eine Reparatur kann beispielsweise durch den Austausch defekter Teile, durch das Hinzufügen von Teilen oder durch eine Neuordnung von Teilen erfolgen. Bei modernen technischen Geräten und Maschinen sowie in Autowerkstätten wird außerdem in zunehmendem Maß die Elektronik oder die elektrische Steuerung durch Programme zum Gegenstand von Reparaturen oder vorbeugendem Service. Bei der Reparatur von Elektrischen Isolierungen verwendet man auch den Begriff Emplastrifikation. Der Begriff der Reparatur ist auch Gegenstand des zertifizierbaren Qualitätsmanagements. Er war bereits in der DIN EN ISO 8402:1995-08, Ziffer 4.18 definiert und umfasst jede an einem fehlerhaften Produkt auszuführende Maßnahme, die sicherstellen soll, dass dieses die Anforderungen des beabsichtigten Gebrauchs erfüllen wird, obwohl es zunächst möglicherweise die ursprünglich festgelegten Forderungen nicht erfüllt. Reparatur ist demnach eine Art der Behandlung eines fehlerhaften Produkts oder eines beschädigten Gegenstandes. Dabei kann in der Definition der nunmehr gültigen DIN EN ISO 9000:2000, Ziffer 3.6.9, eine Reparatur Teile eines Produktes beeinflussen oder auch verändern. Nach DIN 31051 ist die Reparatur Bestandteil der Instandhaltung.

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